Abholung bei Beladestellen der BGH
Der Fahrzeugführer hat sich bei der Einfahrt in das BGH-Unternehmen mindestens mit der/den Nummer/n der Warenausgangsscheine / Lieferscheine / Ladelisten zu melden, die er übernehmen soll. Bei Unklarheiten erfolgt erst eine Einweisung zur Beladung, wenn eindeutige Angaben gemacht werden können.