Hinweisgebersystem

anonym - unabhängig - vertraulich

Wenn BGH-Mitarbeitende, Auftraggeber, Auftragnehmer oder andere Geschäftspartner von BGH gegen Regeln verstoßen oder ihr Verhalten Anlass zu Bedenken gibt, sollten die Mitarbeitenden, die dies beobachten, sich unverzüglich an ihre direkten Vorgesetzten, ihre zuständigen Geschäftsführer oder den Compliance-Beauftragten wenden. Weitere Ansprechpartner sind die Personalabteilung und der Betriebsrat.

BGH nutzt zusätzlich ein externes, digitales Hinweisgebersystem, das eine geschützte Kommunikation zwischen den Hinweisgebenden und der Compliance-Abteilung bei BGH ermöglicht. Dieses System eröffnet Mitarbeitenden und auch Personen in deren Umfeld einen vertraulichen Kommunikationskanal bzw. die Möglichkeit von anonymen Hinweisen. Die Hinweisgebenden entscheiden dabei selbst, ob sie ihren Namen angeben oder anonym bleiben möchten. Das digitale Hinweisgebersystem ermöglicht es, Vorfälle vertraulich, anonym, online oder per Telefon zu melden. Das Meldesystem ist unabhängig von der IT der BGH-Gruppe. Bei anonymen Meldungen ist es daher nicht möglich zurückzuverfolgen, wer die meldende Person ist.

Das System kann auch genutzt werden, um Beschwerden wegen Verstößen gegen Menschenrechte und umweltbezogene Pflichten vorzubringen sowie diesbezügliche Risiken zu melden. Beschwerden und Meldungen können die BGH-Gruppe betreffen, einschließlich aller verbundenen Unternehmen. Die Meldungen können auch die Lieferkette und Geschäftspartner der BGH-Gruppe betreffen.


Wer kann das Beschwerdeverfahren nutzen?

  • Mitarbeitende der BGH-Gruppe
  • Mitarbeitende unserer unmittelbaren und mittelbaren Lieferanten
  • Personen, die nicht direkt von Risiken oder Verletzungen betroffen sind

Wie ist das externe Hinweisgebersystem / Beschwerdeverfahren erreichbar?

Das Hinweisgebersystem kann direkt über den abgebildeten QR-Code sowie den Link aufgerufen werden.


Wie werden Meldung über den externen, telefonischen Meldekanal abgegeben?

  • Mo. - Fr.: 09:00 - 17:00
  • aus Deutschland: +49 800 3800 999
  • aus dem Ausland: +49 69 99998839

Was passiert mit den Meldungen?

Alle Meldungen werden von der Compliance-Organisation unseres Unternehmens geprüft und bearbeitet. Die Mitarbeitenden der Compliance-Organisation sind Mitarbeitende von BGH. Sie verfügen über die notwendige Fachkunde, sind bei ihrer Tätigkeit unabhängig, unparteiisch und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das garantiert einen professionellen Umgang mit den Meldungen.


Ombudsperson für direkte und persönliche Erreichbarkeit

Für die direkte, persönliche Kontaktaufnahme gibt es eine Ombudsperson, die wie folgt zu erreichen ist:

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