18.10.23

20231016_hinweisgebersystem

Digitales Hinweisgebersystem - neu bei BGH

Die BGH-Gruppe ermutigt alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Bedenken zu äußern und Regelverstöße im Rahmen des Hinweisgebersystems zu melden. Wir schützen Hinweisgebende vor jeglicher Form von Vergeltung aufgrund von Beschwerden oder Hinweisen. Das ist Bestandteil unserer Unternehmenspolitik.

Ihre Anlaufstellen

Es gibt mehrere Anlaufstellen, an die sich unsere Mitarbeitenden wenden können, wenn sie auf mögliche Compliance-Verstöße hinweisen wollen. Erste und wichtigste Ansprechpartner sind die direkten Vorgesetzten. Allgemeine Anlaufstellen sind u. a. der Compliance-Beauftragte oder der Personalbereich. Außerdem können sich die Mitarbeitenden an den Betriebsrat wenden.

Neu: digitales Hinweisgebersystem

Zusätzlich steht nun ein neues, digitales Hinweisgebersystem zur Verfügung, das eine geschützte Kommunikation zwischen den Hinweisgebenden und der Compliance-Abteilung bei BGH ermöglicht. Hinweisgebende entscheiden dabei selbst, ob sie ihren Namen angeben oder anonym bleiben möchten. Das digitale Hinweisgebersystem ermöglicht es, Vorfälle vertraulich, anonym, online oder per Telefon zu melden.
Das Meldesystem ist unabhängig von der IT der BGH-Gruppe. Es ist daher unmöglich zurückzuverfolgen, wer die meldende Person ist. Auch Mitarbeitende von Kunden und Lieferanten sowie Anwohner und andere externe Dritte können das System für Hinweise und Beschwerden nutzen.
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Dr.-Ing. Claus Kiehne | Compliance-Beauftragter, Ombudsperson

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