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Stahl-Servicecenter

31.01.25

20250130_CSRD

Nachhaltigkeit bei BGH: Unser Schritt in die Zukunft 

Ab 2025 sind wir bei BGH verpflichtet, eine Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den neuen EU-Vorgaben vorzunehmen. Diese Anforderungen basieren auf der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) – einem europäischen Standard, der Unternehmen dazu verpflichtet, umfassend über ihre Nachhaltigkeitsleistungen zu berichten.

Um das effizient und transparent umzusetzen, haben wir uns für die ESG-Suite der Firma CodeGaia entschieden. Mit diesem Tool führen wir nicht nur die Wesentlichkeitsanalyse durch (sie hilft, die wichtigsten Nachhaltigkeitsthemen für unser Unternehmen zu identifizieren), sondern erstellen auch Berichte, die den Vorgaben der EU-Taxonomie entsprechen – einem Klassifikationssystem, das nachhaltige Aktivitäten klar definiert.

Zusätzlich setzen wir die ESG-Suite für unser Risikomanagement nach dem Lieferkettengesetz ein, um die Einhaltung sozialer und ökologischer Standards entlang der gesamten Lieferkette sicherzustellen.

Wir freuen uns, mit diesen Maßnahmen unsere Verantwortung als Unternehmen weiter zu stärken und einen Beitrag zu einer nachhaltigeren Zukunft zu leisten! 💚